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Mittagssonnebrandheiss Autos GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

© 2026 Mittagssonnebrandheiss Autos GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Vereinbarungen und Leistungen zwischen der Mittagssonnebrandheiss Autos GmbH mit Sitz in München (im Folgenden "Auftraggeber" oder "wir") und dem jeweiligen Kunden (im Folgendem "Kunde"). Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form, soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erteilen. Die Bestellung unserer Dienstleistungen für Bewässerungssysteme, Terrassenbau oder Gartenpflege gilt als Annahme dieser Konditionen.

2. Umfang der Leistungen

Unser Leistungsangebot umfasst exklusiv sechs Kernbereiche: die Planung und Installation von Bewässerungsanlagen, den Bau von Terrassen und Gartenwegen, die Anlage und Pflege von Rasenflächen, die saisonale Gartenerhaltung, das umfassende Garten-Design sowie das Pflanzen von Bäumen und Stauden. Jede Leistung wird individuell auf den spezifischen Standort in München abgestimmt. Die genaue Ausführung, die Materialbeschaffung (z.B. für Terrassenpflaster oder Bewässerungsrohre) und der zeitliche Ablauf ergeben sich aus dem jeweiligen Auftragsbestätigungs-Schreiben. Wir garantieren eine fachgerechte Umsetzung nach aktuellen gärtnerischen Standards.

3. Haftungsausschlüsse und Garantie

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlichen Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt ist. Bei Schäden an bereits verlegten Terrassenflächen oder gewachsenen Rasenbeständen infolge von Wetterextremen (z.B. Starkregen, Dürre) nach der Abnahme übernehmen wir keine Gewährleistung, sofern diese auf natürliche Gegebenheiten zurückzuführen sind. Eine Garantie auf das dauerhafte Gelingen von Pflanzen besteht aufgrund biologischer Variabilität nicht über den gesetzlichen Rahmen der Sachmängelhaftung hinaus.

4. Datenschutz und Informationssicherheit

Im Zusammenhang mit der Planung Ihrer grünen Oase erheben wir personenbezogene Daten, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Detaillierte Informationen zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten für Projektberichte, Rechnungen oder die Koordination von Gartenpflegetermine entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung. Wir geben Ihre Daten nicht an unbeteiligte Dritte weiter.

5. Urheberrecht und Geistiges Eigentum

Sämtliche von unseren Gärtnern und Landschaftsarchitekten erstellten Entwürfe, Pflanzpläne für Bäume und Stauden sowie Konzepte für Bewässerungsnetze sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der Mittagssonnebrandheiss Autos GmbH. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Ergebnissen für sein eigenes Grundstück. Eine Vervielfältigung oder Nutzung der Pläne für andere Projekte oder zur Nachabfrage bei anderen Anbietern bedarf unserer schriftlichen Erlaubnis. Dies schützt die individuelle Kreativität unserer Garten-Designs.

6. Kündigung und Aussetzung der Arbeiten

Selbständige Leistungen wie die saisonale Pflege können durch jede Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei laufenden Bauprojekten (z.B. Terrassenbau oder Raseninstallation) kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen, wenn Zahlungsverzug besteht oder notwendige Zugänge zu Ihrem Grundstück in München nicht gewährleistet sind. In solchen Fällen erlöschen unsere Pflichten bis zur Beseitigung des Hindernisses.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht am Sitz der Mittagssonnebrandheiss Autos GmbH in München ausschließlicher Gerichtsstand. Dies dient der rechtlichen Klarheit und Effizienz bei der Abwicklung von Gartenbauprojekten.

8. Gewährleistung, Mängelrüge und Verbraucherrechte

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme des jeweiligen Werks (z.B. Fertigstellung der Bewässerungsanlage oder Pflanzung der Bäume). Bei Gartenpflegeverträgen endet die Gewährleistung mit Beendigung des Pflegevertrags. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Als Verbraucher haben Sie das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312g BGB, wobei dies für direkt vor Ort in München abgeschlossene Gartengestaltungsprojekte eingeschränkt sein kann. Im Zweifel gelten die zwingenden Bestimmungen des deutschen BGB zugunsten des Kunden.

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